Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltung

Diese AGB gelten für unsere Leistungen in den Bereichen AI‑Trainings, Beratung und Architektur (insbesondere auf Microsoft Azure) sowie für Umsetzungs‑ und Automationsprojekte. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.

2. Vertrag und Kommunikation

Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine Offerte unterschrieben wird (auch elektronisch), wenn der Kunde eine eindeutige Bestellung per E‑Mail erteilt oder wenn wir auf ausdrücklichen Wunsch mit der Arbeit beginnen. Unsere Offerten sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig. Erklärungen per E‑Mail oder über digitale Signaturen sind verbindlich.

3. Leistungen

Wir erbringen die in der Offerte beschriebenen Leistungen fachkundig und sorgfältig. Wir dürfen Subunternehmer einsetzen und bleiben für deren sorgfältige Auswahl und Anleitung verantwortlich. Für Produkte und Dienste von Drittanbietern, insbesondere Cloud‑Dienste wie Microsoft, gelten zusätzlich deren Bedingungen.

4. Zusammenarbeit und Mitwirkung

Der Kunde stellt uns rechtzeitig alle notwendigen Informationen, Zugänge, Entscheide, Testdaten und Ansprechpersonen zur Verfügung. Fehlen Mitwirkungen oder verzögern sie sich, verlängern sich unsere Fristen angemessen und zusätzlicher Aufwand wird separat verrechnet.

5. Preise und Zahlung

Unsere Preise verstehen sich in CHF zuzüglich MWST, sofern nichts anderes festgehalten ist. Abgerechnet wird gemäss Offerte entweder als Festpreis oder nach effektivem Aufwand (Time & Material). Spesen wie Reisen, Übernachtungen, Spezialsoftware oder externe Cloud‑Kosten werden weiterbelastet, sofern sie nicht pauschal vereinbart wurden. Rechnungen sind innert 14 Tagen netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug fallen 5 % Verzugszins pro Jahr sowie angemessene Mahn‑ und Inkassokosten an. Eine Verrechnung oder ein Zurückbehalt ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

6. Termine und Änderungen

Termine gelten als Plantermine, ausser wir garantieren sie ausdrücklich. Änderungen am Leistungsumfang werden in einem kurzen Change Request festgehalten. Dabei werden Inhalt, Termine und Kosten dokumentiert und fair angepasst.

7. Ergebnisse und Abnahme

Sobald wir die Abnahmebereitschaft mitteilen, prüft der Kunde die Ergebnisse innerhalb von 10 Arbeitstagen. Stellt er wesentliche Mängel fest, informiert er uns mit einer konkreten Beschreibung, damit wir nachbessern können. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine begründete Rückmeldung, gelten die Ergebnisse als abgenommen.

8. Rechte an Arbeitsergebnissen

Unser vorbestehendes Know‑how, Frameworks und Tools bleiben in unserem Eigentum. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde eine nicht exklusive, nicht übertragbare und zeitlich unbeschränkte Lizenz zur internen Nutzung der speziell für ihn erstellten Ergebnisse. Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Schulung von Dritten oder ein Wiederverkauf bedarf einer separaten Lizenz. Für Open‑Source‑ oder Drittsoftware gelten die jeweiligen Lizenzen der Rechteinhaber.

9. Datenschutz und Vertraulichkeit

Es gilt die auf unserer Website veröffentlichte Datenschutzerklärung. Wenn wir Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeiten, schliessen wir vor Beginn eine Auftragsbearbeitungsvereinbarung (AVV/DPA). Beide Parteien behandeln nicht allgemein bekannte Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich.

10. Gewährleistung und Haftung

Bei Dienstleistungen schulden wir eine sorgfältige Ausführung, jedoch keinen garantierten Geschäftserfolg. Für abgenommene Werke leisten wir Gewähr, dass sie den vereinbarten Spezifikationen entsprechen; Mängel sind innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme zu rügen. Wir haften unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für direkte, vertragstypische Schäden, und zwar maximal bis zur Höhe der Entgelte, die der Kunde in den letzten 12 Monaten vor dem Schadenereignis bezahlt hat; bei Einmalprojekten gilt der vereinbarte Projektpreis als Obergrenze. Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

11. Laufzeit und Kündigung

Projektverträge enden mit dem Abschluss der vereinbarten Leistungen beziehungsweise mit der Abnahme. Vereinbarte Support‑ oder SLA‑Leistungen können mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode gekündigt werden. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

12. Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN‑Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist der Sitz der lorisscandurra GmbH; zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

13. Änderungen dieser AGB

Wir dürfen diese AGB für zukünftige Verträge anpassen. Bei laufenden Dauerschuldverhältnissen informieren wir rechtzeitig; bei wesentlichen Änderungen kann der Kunde auf den Änderungstermin kündigen.